Eine veränderte Kennzeichnung bei Säuglings- und Folgenahrung schreibt künftig eine neue EG-Richtlinie vor. Deshalb werden ab Herbst 2008 bis Dezember 2009 neue - aber auch noch alte - Verpackungen in den Supermarktregalen stehen.
Die Änderungen basieren auf dem aktuellen Wissensstand der Ernährungsforschung. So wird sich zum Beispiel der Kaloriengehalt leicht reduzieren und der Übergang von Anfangs- zu Folgenahrung um zwei Monate verschieben. Beide Neuerungen sind nicht grundlegend, sodass Eltern sich der optimalen Versorgung ihres Säuglings absolut sicher sein können. Vorräte können ohne Bedenken aufgebraucht werden, ein Wechsel zwischen den Produkten ist jederzeit problemlos möglich. Wichtig ist, die Gebrauchshinweise zu beachten und den jeweils beigepackten Dosierlöffel zu verwenden.
Deutlich schlichter wird die Verpackung der Säuglingsanfangsnahrung ausfallen, da die Gesetzgebung nur noch wenige Angaben zu den Inhaltsstoffen und deren Wirkung vorsieht. Die bisherigen Angaben zur Wirkungsweise der Säuglingsnahrung sind - auch wenn sie künftig nicht mehr auf der Packung stehen - weiterhin richtig. Ein Beispiel ist die bisherige Angabe "mit LCP/LC-PUFA - wichtig für die Gehirnentwicklung", die durch die neue Regelung auf "mit LCP/LC-PUFA" reduziert wird. Damit soll erreicht werden, dass sich Mütter an Kinderarzt oder Hebamme wenden. Die Experten beraten dann mit ihnen die richtige Ernährung für ihr Baby und beantworten sämtlich Fragen zur Funktion von Inhaltsstoffen.
Säuglingsanfangs- und Folgenahrung ist die einzig sinnvolle Alternative, wenn Stillen - die beste Ernährung für einen Säugling - nicht möglich ist. Die Zusammensetzung orientiert sich auch weiterhin am Vorbild Muttermilch und somit erhält ein Baby alle Nährstoffe, die es für seine Entwicklung braucht.
Quelle: Diätverband e.V.