"1. Lassen Sie Ihr Kind möglichst nicht alleine zur Schule gehen, sondern besser in einer kleinen Gruppe zusammen mit anderen Kindern – oder zumindest zusammen mit einem Freund oder einer Freundin.
2. Sehen Sie sich zusammen den Schulweg an. Wohin kann sich Ihr Kind notfalls wenden, wo gibt es „Rettungsinseln“? Mögliche „Rettungsinseln“ können ein Geschäft, eine belebte Straße oder ein Haus sein, in dem Bekannte wohnen und wo es klingeln kann.
3. Wenn Ihr Kind sich verfolgt oder bedroht fühlt, sollte es gezielt einen Erwachsenen ansprechen und um Hilfe bitten. Bei einem allgemeinen „Hilfe“ fühlen sich Erwachsene in der Menge beschämenderweise oft nicht verantwortlich – es wird sicher jemand anders helfen... Ihr Kind sollte, wenn möglich, jemand in Uniform ansprechen (z. B. Politesse, Hotelportier, Postbote) oder Erwachsene mit Kindern.
4. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es unter keinen Umständen mit fremdem Menschen mitgehen oder gar in ein Auto steigen darf, egal, was diese ihm versprechen. Auch dann nicht, wenn diese Person behauptet, die Eltern hätten sie geschickt oder den Eltern wäre etwas passiert! Bitten Sie Ihr Kind, Ihnen unbedingt zu berichten, wenn sich solche Vorfälle ereignet haben oder es sich sogar über Ihr Verbot hinweggesetzt hat.
5. Erklären Sie Ihrem Kind, dass Sie immer wissen müssen, wo es sich aufhält. Will es nach der Schule noch zu einem Freund gehen, sollte es Sie anrufen, um Ihnen zu sagen, was es vorhat. Schließlich müssen Sie wissen, wo Sie nach Ihrem Kind suchen müssen, falls ihm etwas zustoßen sollte.
6. Es zählen nur Abmachungen, die Sie mit Ihrem Kind getroffen haben. Versichern Sie Ihrem Kind, dass Sie es möglichst persönlich darüber informieren werden, wer es abholt. Sie werden nie einen „Kollegen“ oder Nachbarn schicken, der es nach Hause fahren soll, ohne es Ihrem Kind selbst gesagt zu haben – auch dann nicht, wenn Sie „plötzlich ins Krankenhaus mussten“.
7. Vereinbaren Sie ein Passwort. Es kann immer mal vorkommen, dass Sie kurzfristig verhindert sind und Ihr Kind nicht abholen können. Manchmal haben Sie dann nicht die Möglichkeit, Ihrem Kind vorher zu sagen, wer es abholt. Für diese Fälle sollten Sie ein Passwort vereinbaren, das nur Sie und Ihr Kind kennen. Wenn also die Nachbarin Frau XY kommt, um Ihr Kind abzuholen, darf es nur mitgehen, wenn die Nachbarin das Passwort nennt. Dann kann Ihr Kind sicher sein, dass Sie die Nachbarin geschickt und ihr das Passwort verraten haben."
Quelle: Dr. Andrea Schmelz